
Lesen sie auch:
- Der Föderalismus kann sein:
- Kleine und mittlere Staaten in der EU
- Wie tot ist der schweizerische Föderalismus?
- Föderalismus und Demokratie
- Gleichmacherparteien sind undemokratisch
- Unser Föderalismus ist nicht in Stein gemeisselt
Kolumnen:
Abo-Bestellung:
DIE POLITIK auf Facebook:
Kolumne - Marianne Binder
Verbindlich
Ich bin so aufgewachsen, dass die Frage, wer was glaubt, kein Thema war. Das ist kein Ausdruck von Gleichgültigkeit, sondern eher dafür, dass der Glauben zwar von persönlicher Relevanz ist, aber kein Gegenstand allgemeiner Erörterungen. Eine Form von Toleranz.
Doch nun behauptet ein 27-jähriger Schweizer mit ungepflegten Bart, Steinigungen seien Teil seiner Religion.
Ich gebe zu, meine Faszination für seinen Glauben hält sich in Grenzen. Ich verdenke es aber auch niemandem, wenn ihn die katholische Kirche nicht interessiert, die protestantische, oder wenn es ihm egal ist, wenn der Bundesrat den Dalai Lama nicht empfängt.
Glaubensfreiheit bedeutet die Anerkennung des Umstandes, dass es keine für alle bestimmende Religion gibt. Doch es gibt einen für alle bestimmenden Rechtsstaat. Dieser garantiert die individuelle Freiheit, solange sie der Freiheit aller nicht zum Schaden gereicht.
Deshalb darf der tägliche Betrieb im Militär nicht unterbrochen werden, nur weil gerade irgendwer beten will. Deshalb sollen in disem Staat mit seiner obligatorischen Schulpflicht alle Kinder den Schwimmunterricht besuchen, alle Kinder eine Schulreise mitmachen oder ein Klassenlager. Deshalb trägt niemand im öffentlichen Raum Burka oder Nikab. Deshalb wird niemand gegen seinen Willen verheiratet. Deshalb wird niemand sexuell verstümmelt. Deshalb befleissigen sich Prediger einer Landesprache und achten die Gesetze. Deshalb wird niemand zum Tod verurteilt. Deshalb gibt es hierzulande keine Gesellschaften, für welche andere Rechte gelten als diejenigen des Schweizer Staates.
Beunruhigend ist, dass man solche Dinge erwähnen muss. 


