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Artikel - Franz Xaver von Weber
Grenzen staatlicher Solidarität
Jeder Mensch hat nach der UNO-Menschenrechtserklärung von 1948 «das Recht auf soziale Sicherheit». 62 Jahre danach leben 50 Prozent der Weltbevölkerung immer noch ohne jeden Schutz und 80 Prozent ohne angemessenen Schutz. Versagen die Staaten?
Für Robert Nozick1 hat der Staat allein die individuellen Menschenrechte Freiheit und Eigentum zu schützen. Friedrich A. von Hayek2 erachtet Hilfe für Bedürftige nur dann als staatliche Aufgabe, wenn der Markt keine Lösung anbietet. Für Ludwig Erhard muss die Marktwirtschaft «sozial gesteuert» sein.3 Für Ralf Dahrendorf soll der Staat allen, ob bedürftig oder nicht, ein Grundeinkommen auszahlen.4
Unterschiedliche Sozialstaatsmodelle
Hinter diesen Auffassungen stehen Sozialstaatsmodelle. Die zwei Extremmodelle, der Nichtsozialstaat (Nachtwächterstaat) und der totale Versorgungsstaat, weisen gewichtige Nachteile auf: Der Versorgungsstaat ist ein Steuerstaat, der die Privatinitiative bestraft und die Steuerflucht fördert. Der Nachtwächter- und Militärstaat hat für die Nöte der bedürftigen Menschen kein Ohr.
Soziale Menschenrechte einklagbar machen
Dass der Staat den Schwächsten hilft, gehört zu den zentralen Legitimationskriterien des modernen Staates. Eine Entwicklung in Richtung des Aufbaus von Sozialstaatlichkeit ist in Emerging-Markets-Staaten wie Südkorea und anderen Staaten Ostasiens im Gange, wie auch in Botswana, Brasilien, China, Costa Rica, Indien, Südafrika, Tunesien, ja selbst in Niedriglohnländern wie Mosambik, Sambia, Tansania und Nepal.5 Eine Weltsozialpolitik könnte darauf hinarbeiten, dass sich das Sozialstaatsmodell weiter ausbreitet. Ein Postulat ist die Etablierung von Sozialgerichtshöfen, bei denen elementare soziale Menschenrechte (wie Recht auf Nahrung, Recht auf Bildung) eingeklagt werden können – ähnlich wie individuelle Menschenrechte bei den Menschenrechtsgerichtshöfen.
Notwendige Beschränkung staatlicher Leistungen
Dort, wo der Sozialstaat schon besteht, zeigt sich ein anderes Problem: Der Sozialstaat muss sich beschränken. Deutschland erfährt das heute beispielhaft. Die Kassen der in den Boomjahren euphorisch ausgebauten Sozialwerke sind leer, und gewerkschaftliches Anspruchsdenken blockiert erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik.6
Minimaler Sozialstaat als Zukunftsmodell
Weltweit gesehen scheint nur der minimale Sozialstaat eine Zukunft zu haben. Dies ist nicht nur in der stets prekären Finanzierbarkeit, sondern auch aus der historischen Erfahrung begründet, dass der Staat allein die Menschen nicht aus der Armut führen kann. Das kann nur die Wirtschaft, die Arbeitsplätze schafft. Darum bringt es nichts, die Wirtschaft mit hohen Steuern und Bürokratie zu behindern, nur um kurzfristige hohe Ansprüche der lebenden Generation zu erfüllen. Der Staat darf die Grenzen beamteter Solidarität nicht überschreiten. Tut er das, zerstört er langfristig die ursprüngliche Solidarität unter den Menschen in der Zivilgesellschaft.
Über den Autor
Franz Xaver von Weber, Dr. iur. habil., geb. 1959, promovierte in Rechtswissenschaften an der Universität Fribourg. Seine Habilitationsschrift «Der Menschenrechtsstaat. Menschenrechte und Rechtsstaat in der globalisierten Welt» erschien 2010 im Helbling Lichtenhahn Verlag.
1 Anarchie, Staat und Utopie, 1974.
2 Der Weg zur Knechtschaft (1945), 2004; vgl. auch Milton Friedman, Capitalism and Freedom (1962), 2002.
3 Alfred Müller-Armack, Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft (1947), 1999.
4 Der moderne soziale Konflikt, 1994.
5 Vgl. Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit: www.issa.int.
6 Für Norbert Berthold hat die Arbeitsmarktpolitik zentrale Bedeutung für den Sozialstaat; Der Sozialstaat im Zeitalter der Globalisierung, Tübingen 1997. 


