
Lesen sie auch:
- An meiner Schule waren alle Kleider gleich
- Versuch über den Begriff der «Gleichheit»
- Erfolgsmodell selbstbewusste Kantone
- Verwirklichung von Gleichheit
- Schweizer Dialog
- Planet der Frauen, ohne Gewähr…
- Tessiner Töfffahrer und welsche Trinker
- Gegen die Verminderung unserer Arbeitsplätze…
Kolumnen:
Abo-Bestellung:
DIE POLITIK auf Facebook:
Kolumne - Reto Wehrli
Honni soit...
Janus
Hobbes hat den theoretischen Naturzustand egalitär lebender Menschen in die Moderne eingeführt. Es blieb nicht beim Bild. Die Aufklärung hat das Gleichheitsanliegen aufgenommen und in Menschenrechtsform gegossen – Wege des Fortschritts! Für den helvetischen Erlebnishorizont sind die Bundesverfassungen von 1848 und 1874 massgeblich.
Erst die Verfassungsnovelle von 1874 brachte echte intra-eidgenössische Niederlassungsfreiheit, die Gleichheit aller Bürger. Zuvor war es beispielsweise dem Kanton Schwyz möglich, nur römisch-katholische Schweizer zur Wohnsitznahme zuzulassen. Heute undenkbar, nur: Wer die Idee der Niederlassungsgleichheit weiterverfolgt, wird fragen, wieso denn nicht alle Menschen bei uns (oder irgendwo) einwandern können. Nicht nur Schweizer, alle Erdenbürger sind doch gleich!
Norberto Bobbio hat betont, es sei nicht über Begründungen und Strategien der Menschenrechte zu philosophieren, sondern menschenrechtlich zu handeln. Ähnlich Benedikt XVI.: Das Einstehen für Menschenrechte sei der beste Weg, um Ungleichheiten abzubauen und für mehr Sicherheit zu sorgen (2008 vor der UN-Generalversammlung).
Doch Gleichheit ist eine janusköpfige Grösse. John Rawls hat unterstrichen, Migrationspolitik sei so zu gestalten, dass die Einwanderung nicht zu rassistischen Ressentiments führt. Welche Gleichheit bringt uns das 21. Jahrhundert? Chancen- oder Ergebnisgleichheit? Gleichheit der Staats- oder aller Weltbürger? Darf der haitianische Mitmensch, darf ich überall wohnen? 


