Artikel - Judith Stamm, ehemalige Nationalrätin Kanton Luzern

Verwirklichung von Gleichheit

Wenn wir über Gleichheit sprechen, ist es für mich als ehemalige Politikerin nahe liegend, aus dem weiten Feld der Thematik die politische Gleichstellung auszuwählen. Und zwar so, wie sie sich heute in der Schweiz darstellt.

Am Ziel unserer Träume

Da können wir zunächst feststellen, dass wir, die Generation der Vorkämpferinnen und Kämpferinnen für die politische Gleichstellung von Frau und Mann, am Ziel unserer Träume angelangt sind! In der Landesregierung sitzen drei Bundesrätinnen und eine Bundeskanzlerin. Zusätzlich liegen 2010 auch alle hohen politischen Ämter in Frauenhand: Präsidium des Bundesrates, des Nationalrates, des Ständerates. Nehmen wir die, allerdings unterschiedlich intensive, Einsitznahme von Frauen in Exekutiven und Legislativen auf Gemeinde- und Kantonsebene dazu, so können wir fast von einer rasanten Entwicklung in Fra- gen der politischen Gleichstellung seit Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts auf nationaler Ebene 1971 sprechen.

Auch fortschrittliche Männer

Die höchsten politischen Ämter in Frauenhand sind ein Symbol für den Erfolg aller Gleichstellungsbestrebungen in der Gesellschaft. Dass auch fortschrittlich gesinnte Männer an dieser Entwicklung ihren wesentlichen Anteil haben, sei hier ausdrücklich erwähnt und anerkannt. Sie sind in meinem Lob «mitgemeint»!

Normalität oder Zufall

Ist die heutige Beteiligung der Frauen auf höchster Ebene die «Normalität», wie das in den Medien landauf landab geschrieben wurde? Oder ist sie lediglich ein Indiz für den Fortschritt, der in dieser Frage erreicht wurde?

Ich male mir aus, dass in vierzig oder fünfzig Jahren in unseren Geschichtsbüchern das Folgende zu lesen sein wird: «Um das Jahr 2010 herum begann in der Geschichte der Schweiz eine Phase, in der von sieben Mitgliedern der Landesregierung immer drei oder vier weiblichen Geschlechts waren. Der Aus- gleich wurde jeweils durch die Besetzung des Bundeskanzleramtes geschaffen. Und ähnlich verhielt es sich in allen anderen politischen Gremien des Landes». Das wäre dann die «Normalität»!

Auftrag der Bundesverfassung

Die Gleichstellung von Frau und Mann ist in unserem Lande nicht einfach ein idealistisches Ziel. Sie ist ein Auftrag der Bundesverfassung und damit des Volkes, das der Verfassung zugestimmt hat. In ihrem Kern bedeutet Gleichstellung, dass Frauen und Männer in unserer Gesellschaft in allen Bereichen dieselben Entfaltungsmöglichkeiten haben sollen.

Revision des Eherechtes

Es war eine bestimmte Gesetzesrevision der letzten Jahre, die von besonderer Wichtigkeit für die Gleichstellungsfrage war. Die Revision des Eherechts! Mit dieser Revision wurde das patriarchalische Konzept des Zusammenlebens von Frau und Mann auf den Kopf und dann wieder auf partnerschaftliche Füsse gestellt. Art. 163 ZGB über die Führung einer Familie liest sich wie ein Gleichstellungsprogramm: «Die Ehegatten sorgen gemeinsam... Sie verständigen sich über den Beitrag, den jeder von ihnen leistet... Dabei berücksichtigen sie die Bedürfnisse der ehelichen Gemeinschaft und ihre persönlichen Umstände.»

Ein Prozess mit Fortschritten und Rückschlägen Durch diese und die Revision anderer Gesetze haben wir viel erreicht auf dem Weg zur Gleichstellung. Aber wir haben die zeitliche Dauer und die Komplexität der Konsolidierungsphase des neuen Modells der Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebenslagen unterschätzt. Es handelt sich eben nicht um eine lineare Entwicklung, sondern um einen Prozess mit Fortschritten und Rückschlägen, mit Unwägbarkeiten und Überraschungen aller Art. Heute wissen wir: Für die rechtliche Gleichstellung benötigen wir zwar die Mehrheit der Stimmenden. Aber für die tatsächliche Gleichstellung benötigen wir die Zustimmung der ganzen Gesellschaft! Und die ist nicht so einfach zu haben!


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http://www.die-politik.ch/de/archiv/ausgabe-2-2010/artikel/77_verwirklichung-von-gleichheit/
18-May-2010, 07:20 PM
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