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Kolumne - Urs Hany
Was ist eigentlich
Ein geschlossener Raum?
Als Bauunternehmer verstehe ich Räume, respektive geschlossene Räume, als eine nachvollziehbare Definition eines Objektes mit einem Boden, Dach und vier Wänden. Das Bundesamt für Gesundheit hat in der Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen mit unendlicher Mühe nach einer neuen Auslegung gesucht.
Im Art.2, Abs. 1 steht, dass Rauchen in geschlossenen Räumen untersagt sei. Im Absatz 2 wird der geschlossene Raum in dem Sinne neu definiert, als dass er auch offen sein kann und trotzdem als geschlossen gilt. Nicht mehr geschlossen sei er dann, wenn «die Hälfte des Daches oder der Seitenwände offen ist.» Kurzum: ein geschlossener Raum ist dann kein geschlossener Raum, wenn eine Wand oder die Hälfte des Daches fehlt. Scharfsinnig, logisch und konsequent beschreibt die Verordnung den offenen Raum als einen, der auch geschlossen sein kann, wenn…
Was mich zur Frage drängt, wer nun eigentlich eine Wand draussen hat. Der Raucherraum geschlossen oder offen, derWirt, der ihn bauen muss, der Bauunternehmer, der ihn baut oder vielleicht das Bundesamt für Gesundheit? 


